Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.
In der Fakultät Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft ist zum Sommersemester 2024 (01.03.2024) oder später eine
Kennziffer 2023/05B
zu besetzen.
Die Professur ist im Studiengang Infrastrukturmanagement der Fakultät Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft angesiedelt. Neben der Freude an der Lehre in allen Semestern ist ein engagiertes Mitwirken bei der Ausgestaltung dieses und weiterer Studiengänge sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Bachelor- und Masterstudiengängen ausdrücklich erwünscht. Die berufene Person vertritt dabei in Lehre und Forschung die betriebswirtschaftlich-unternehmerischen sowie verwaltungstechnischen Aspekte der Planung, dem Bau oder dem Betrieb insbesondere von Infrastrukturen wie Verkehr/Mobilität, Energie und Wasser. Hierbei spielen Nachhaltigkeit und Innovationen eine wichtige Rolle.
Didaktische Kompetenzen, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, zur englischsprachigen Lehre sowie zur Mitwirkung an Forschungs- und Transferprojekten werden vorausgesetzt.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie vom Studiendekan des Studiengangs Infrastrukturmanagement, Prof. Dr.-Ing. Markus Schmidt (markus.schmidt@hft-stuttgart.de; Telefon +49 (0)711 / 8926 - 2778).Wichtige Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie den dienstlichen Aufgaben der Professorinnen und Professoren finden Sie unter www.hft-stuttgart.de/Einstellungsvoraussetzungen.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer bis zum 11.06.2023.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen.