Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.

In der Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik ist zum Wintersemester 2024/25
(01.09.2024) eine

Professur (w/m/d) für Photogrammetrie (W2)

Kennziffer 2023/15C

zu besetzen. Mit dieser Professur möchte die Fakultät -  insbesondere im anwendungsorientierten Bachelor-Studiengang Vermessung und Geoinformatik, im Master-Studiengang Vermessung sowie im internationalen Master-Studiengang Photogrammetry and Geoinformatics und im neu geplanten Bachelor-Studiengang AR/VR - die Ausbildung der Studierenden mit weiteren praxisnahenThemenstellungen vertiefen und Forschungsprojekte aus diesen Gebieten anstoßen. Von besonderem Interesse sind Erfahrungen in Computer Vision, speziell in der automatisierten Objektrekonstruktion und -klassifikation und in einem der Bereiche

• Luftbild- und UAV-Photogrammetrie

• Mobile Mapping mit Multisensorsystemen

• Nahbereichsphotogrammetrie/ Industrievermessung, insbesondere im Bereich BIM bzw. AR/VR

Vorausgesetzt wird ein Hochschulabschluss in einem Geodäsie-Studiengang oder einem verwandten Studiengang sowie einschlägige Kenntnisse und Berufserfahrung im jeweiligen Schwerpunkt.
Eine engagierte Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Studienprogramme, beispielsweise durch neue Wahlpflichtveranstaltungen, ist ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus erwarten wir die Beteiligung an der Lehre auch in Grundlagenfächern der Vermessung und/oder der Geoinformatik sowie anderer Studiengänge. Didaktische Kompetenzen, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, zur englischsprachigen Lehre sowie zur Mitwirkung an Forschungs-und Entwicklungsaufgaben werden vorausgesetzt.

Es wird angestrebt, dass in Lehre und Forschung die Vernetzung zu anderen Studiengängen der Hochschule (auch fakultätsübergreifend) weiter ausgebaut wird.

Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie vom Prodekan der Fakultät, Prof. Dr. Dietrich Schröder (dietrich.schroeder@hft-stuttgart.de; Telefon +49 (0)711 / 8926 - 2606).

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2023.
Ausführliche Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie den dienstlichen Aufgaben der Professorinnen und Professoren finden Sie unter http://www.hft-stuttgart.de/Einstellungsvoraussetzungen.

 Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.

Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen.



Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir

  • didaktische Kompetenzen,
  • die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
  • eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozess der Hochschule einzubringen,
  • die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
  • die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
  • die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
  • die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung,
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.





 

 

 

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