Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.
An der Hochschule für Technik Stuttgart ist in der Fakultät Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft zum Wintersemester 2021/2022 (01.09.2021) oder später eine
Kennziffer 2021/01B
zu besetzen.
Wir suchen eine Kollegin / einen Kollegen mit einschlägiger baupraktischer Erfahrung in der Planung, Ausführung und Sanierung von Tunnelbauwerken. Wir erwarten von der zu berufenden Person, dass sie die Bautechnik des Tunnelbaus im Masterstudiengang Geotechnik/Tunnelbau mit einem sehr gut verankerten Praxis- und Forschungsbezug vertritt. Weiterhin soll die zu berufende Person den Tunnelbau und das Baumanagement in den Bereichen Bauverfahrenstechnik, Lean Management und Produktionssysteme im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und in weiteren baubezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen vertreten.
Vorausgesetzt wird ein Hochschulabschluss bevorzugt des Bauingenieurwesens oder eines eng verwandten ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Faches.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie vom Studiendekan des Masterstudiengangs Geotechnik/Tunnelbau, Prof. Dr.-Ing. Thomas Benz (t.benz@hft-stuttgart.de; Telefon: +49 (0)711 / 8926-2835). Bitte beachten Sie die nachstehenden wichtigen Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene Projekte und wissenschaftliche Veröffentlichungen ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am 19.03.2021.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen.